Martina Kreuzinger
Hebamme mit Kassenvertrag
0699 - 19458454 info@hebamme.co.at
VERTRAGSHEBAMME
Seit Anfang 2008 habe ich eine Kassenvertragsstelle übernommen, das heißt, bestimmte Leistungen meines Angebotes kann ich direkt mit der Krankenkasse der werdenden Mutter abrechnen, ohne das zusätzliche Kosten entstehen.
HEBAMMENARBEIT IST NICHT KOSTENLOS – ABER EIN TEIL DER LEISTUNGEN WIRD VON IHRERKRANKENKASSE BEZAHLT, und zwar
Ambulante Geburt (Entlassung aus dem KH innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt)
2 Hausbesuche in der Schwangerschaft
Täglich ein Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
Bis zu 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden vom 6. Tag bis zur 8.Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten usw.)
Vorzeitige Entlassung (Entlassung vor dem 4. Tag nach der Geburt)
Täglich ein Hausbesuch ab dem Tag der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt
Bis zu 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten usw.)
Vorzeitige Entlassung nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt (vor dem 6. Tag nach der Geburt)
Täglich ein Hausbesuch ab dem Tag der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt
Bis zu 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten usw.)